Versteigerungsbedingungen

 

Nach Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Briefmarkenversteigerer eV.

– nach den vom Bundeskartellamt genehmigten Konditionen –

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich. Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Auftraggeber), es sei denn, dies wird anders gekennzeichnet. Der Versteigerer ist rechtlich gehalten, Käufer wie Einlieferer auf Verlangen den jeweiligen anderen Vertragspartner zu benennen. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Verträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen.
  2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Ausruf. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose aufzuteilen, umzugruppieren oder zurückzuziehen. In unklaren Fällen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals zum Ausruf zu bringen.                                                                         

        Die Mindeststeigerungen betragen:



bis Euro

30,-

Euro

2,-

von Euro

30,-

bis Euro

100,-

Euro

5,-

von Euro

100,-

bis Euro

260,-

Euro

10,-

von Euro

260,-

bis Euro

500,-

Euro

20,-

von Euro

500,-

bis Euro

2500,-

Euro

50,-

von Euro

2500,-

bis Euro

5000,-

Euro

100,-



über Euro

5000,-

Euro

500,-

 

  1. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 20% des Zuschlagpreises sowie 1,- Euro je Kauflos, bei Versand zuzügl. Porto + Versicherungskosten. Auf Provision, Losgebühr, Versandkosten wird die gesetzliche MWST (z. Zt. 19%) berechnet und ausgewiesen. Bei den im Katalog mit °- gekennzeichneten Losen erfolgt die Versteigerung im eigenen Namen, Zuschlagspreis und Provision enthalten bereits die gesetzliche MWST von 19%, die nicht ausgewiesen wird (differenzbesteuerte Lose (§ 25a) im eigenen Namen und Rechnung). Für Vermittlungsleistungen an Geschäftskunden aus anderen EU-Ländern mit USt.-IdNr. wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, d.h., die Provisionen, die Losgebühren und die sonstigen Kosten unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Umsatzsteuer auf diese Entgelte in seinem Heimatland zu entrichten. Lieferungen in Drittländer sind gegen Vorlage des Ausfuhrnachweises von der USt. auf die Provision, auf Losgebühr und Spesen befreit.
  2. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Zusendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und Gefahr.
  3. Wer für Dritte bietet, haftet neben diesem als Gesamtschuldner. Der Rechnungsbetrag ist bei Saalbietern sofort fällig, bei auswärtigen Bietern mit Zugang der Rechnung.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
  5. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Er verpflichtet sich jedoch, Mängelrügen, die ihm spätestens zwei Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden, unverzüglich an den Einlieferer weiterzuleiten. Im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Fehler, die sich bereits aus den Abbildungen ergeben, berechtigen nicht zur Beanstandung. Sammellose, Rest- oder Dublettenposten können nicht Gegenstand von Reklamationen sein. Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auktion besichtigt werden. Im Übrigen sind Reklamationen ausgeschlossen, wenn Stücke nach der Übergabe verändert worden sind. Als Veränderungen gelten auch Entfernung von Falzen, Falz- + Papierresten, Wässern, Behandlung mit Chemikalien und Anbringung von Zeichen jeder Art, insbesondere Prüf-+ Geheimzeichen mit Ausnahme der Zeichen von Verbandsprüfern.
  6. Ansichtssendungen können auf Wunsch sofort nach Katalogerhalt auf Rechnung + Gefahr des Bestellers angefordert werden, wenn die Rücksendung innerhalb von 24 Stunden gewährleistet ist. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet der Käufer zum vollen Zuschlagpreis. Postfrische Marken und Sammellose können nicht zur Ansicht versandt werden.
  7. Schriftliche und telefonisch eingehende Kaufverträge werden gewissenhaft und interessewahrend nach den Versteigerungssätzen (Ziff.2), jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Bei „bestens“, „auf alle Fälle“ o .ä. Gebote steigern wir bis zum dreifachen Ausrufpreis.
  8. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15. Tag nach der Auktion bzw. nach Zustellung Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadenersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Provision + Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
  9. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens 6 Monate nach der Auktion.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr (auch für Einlieferungen + Ansichtssendungen) ist Braunschweig. Es gilt deutsches Recht, die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts finden keine Anwendung.
  11. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

Karl Pfankuch & Co., Hagenbrücke 19, 38100 Braunschweig, Inhaber Michael Hille

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